Kapitalmarktrecht Kanzlei Katzorke Stellung von Erlaubnisanträgen bei der BaFin nach KWG, ZAG und KAGB - Kreditwesengesetz (KWG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und das Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) stellen bestimmte Tätigkeiten von Unternehmen unter einen Erlaubnisvorbehalt. Die Geschäftstätigkeiten dürfen erst nach der Erteilung der Erlaubnis durch die BaFin erbracht werden. Ein Verstoß gegen diesen Vorbehalt stellt einen Straftatbestand dar. Rückabwicklungen drohen zudem.
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